folgender Vertrag zustande:
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis für
Psychologische Beratung und systemisches Choaching –
MeeresRauschen – Dr. Daniela Hameister und dem Klienten bzw. dem Kunden, soweit
zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem
Psychologischen Berater und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne
der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes
schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot
des Psychologischen Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung
sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann
auszuüben, annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der
Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven
Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung
und der angegeben Verfahren wendet.
Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne
Angabe von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden
kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder
aus gesetzlichen
Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in
Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch
des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung
entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem/der
Klienten/in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks
Beratung, Entspannung, Prävention anwendet.
Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem
mutmaßlichen Klienten Willen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber
keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht
gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung
derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach
wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem
Psychologischen Berater gegenüber zu erklären.
Der Psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er
darf keine
Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine
Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der
Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher
Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive
Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung
einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang
einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in
bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu
beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die
Klient/in die Beratungsinhalte verneint.
Eine Beratung ersetzt nicht eine gründliche körperliche Untersuchung und
Behandlung durch einen Arzt. Eine Beratung ersetzt keine Psychotherapie.
Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert (psychisch und körperlich)
ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines
Arztes/Psychotherapeuten zu begeben.
§ 4 Honorierung des Psychologischen Beraters
Der Psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Psychologischen Berater und
dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der
Preisliste bzw. auf der Webseite des Psychologischen Beraters aufgeführt sind.
Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen
Erhalt einer Quittung / Rechnung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung
erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Gesamtrechnung. Die Rechnung enthält
den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit
Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in
keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies dem Psychologischen Berater
entsprechend mitzuteilen.
Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater
keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern
hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich
der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von
100 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die
vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle
einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In
diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die von Seiten des Psychologischen Beraters abgesagt werden
müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die
Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den
Psychologischen Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen
Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nicht. Die
Beratungssitzungen sind selbst zu zahlen, entweder am Ende einer jeden Sitzung
in bar, per EC-Kartenzahlung oder per Banküberweisung.
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Der Psychologische Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und
erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und
Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen
des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
des/der Klienten/in (Schweigepflichtentbindung).
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist –
beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung
auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an
Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder
Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang
mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen
ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung
zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Der Psychologische Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen
(Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu;
er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der
Psychologische Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem
Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es
sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich
der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Datenschutz
Ich handhabe alle Daten meiner Klient*innen vertraulich. Davon ausgenommen
sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und
der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtete bin, bsp. auf behördliche
oder gerichtliche Anordnung.
Meine vollständige Datenschutzerklärung, die Sie hiermit akzeptieren,
finden Sie unter http://www.meeres-rauschen.com/datenschutz
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder
nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Dr. Daniela Hameister
Heisterweg 18
18146 Rostock
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